Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
  • 0
Kategorien
Kategorien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

 

§ 1 Allgemeinverbindlichkeit

(1) Aufträge an die werbewahnsinn marketing GmbH werden ausschließlich auf der

Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich

ist die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.

(2) Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.

(3) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine

Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie entfalten auch dann keine

Wirksamkeit, wenn Ihnen werbewahnsinn marketing GmbH nach ihrem Zugang und

ihrer Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung von

Waren oder die sonst vertraglich geschuldete Leistung ohne weiteren Vorbehalt

dieser Geschäftsbedingungen ausführt.

(4) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber.

 

II. ANGEBOTE

 

§ 2 Art des Angebots

Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und

Dienstleistungen, die die werbewahnsinn marketing GmbH für Dritte in deren Auftrag

herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und

Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt

werden. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und

sonstige Versandkosten nicht ein.

 

§ 3 Angebote an mehrere Empfänger

Angebote im Sinne dieser AGB sind auch diejenige, die in Form von Werbeaussendungen

(Kataloge, Preislisten, Mailings), in Presse, Funk und Fernsehen oder in elektronischer

Form (per E-Mail oder im Internet) veröffentlicht und an eine Vielzahl von Empfängern

gerichtet sind.

 

§ 4 Zusicherung von Eigenschaften

(1) Vertragsgegenstand ist stets die Ware, wie sie im Angebot durch die

werbewahnsinn marketing GmbH beschrieben ist.

(2) Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber

hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie

von der werbewahnsinn marketing GmbH schriftlich bestätigt wurden.

(3) Die in öffentlichen Angeboten gemäß § 3 gemachten Angaben- insbesondere

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen- sind nur

als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von

Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich

vereinbart.

(4) Erklärungen der werbewahnsinn marketing GmbH im Zusammenhang mit dem

erteilten Auftrag / geschlossenen Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibung,

Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer

Garantie. Im Zweifel sind nur schriftliche Erklärungen der werbewahnsinn

marketing GmbH über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

 

§ 5 Auftragsdaten als Angebotsgrundlage

Die in individuellen Angeboten gemäß § 2 Preise und Bedingungen beziehen sich nur

auf die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten.

 

§ 6 Vorbehalt von Änderungen Angebote sind freibleibend, sie binden die werbewahnsinn marketing GmbH nicht.

Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung

geändert werden.

 

III. Auftragserteilung und Auftragsannahme

 

§ 7 Bindung an den Auftrag

Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Aufträge des Auftraggebers für den

Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post,

per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung

der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.

 

§ 8 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen

Die Übersendung von Druckunterlagen in jeglicher Form insbesondere durch

elektronische Übermittlung, oder auf Datenträger gilt als Auftrag, wenn der Wille

erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Qualität und

Quantität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben

gemacht, so gilt in diesem Falle der bei der werbewahnsinn marketing GmbH übliche

Preis.

 

§ 9 Annahme des Auftrags

Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der werbewahnsinn

marketing GmbH eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt

die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der

Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

 

§ 10 Auftragsbestätigung als neues Angebot

Weicht die werbewahnsinn marketing GmbH-Auftragsbestätigung vom Auftrag in

wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die

Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleichlautende Erklärung des

Auftraggebers als Annahme des Angebots, somit als Vertragsschluss.

 

§ 11 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung

Der Vertrag zwischen der werbewahnsinn marketing GmbH und dem Auftraggeber gilt

spätestens mit Annahme oder Verwendung der von der werbewahnsinn marketing

GmbH gelieferten Ware oder der von der werbewahnsinn marketing GmbH erbrachten

Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als

zustande gekommen.

 

§ 12 Rücktritt vom Vertrag durch die werbewahnsinn marketing GmbH Die

werbewahnsinn marketing GmbH führt keine Aufträge aus, mit denen gegen

Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in

diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Hierbei schuldet der Auftraggeber

der werbewahnsinn marketing GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter

Anwendungen.

 

IV. Muster, Druckmuster, Druckfreigabe

 

§ 13 Warenmuster

Musterlieferungen von werbewahnsinn marketing GmbH an den Kunden

müssen berechnet und bezahlt werden Es sei denn, es werden andere Bestimmungen

getroffen.

 

§ 14 Druckmuster Die werbewahnsinn marketing GmbH ist nicht verpflichtet, unverlangt, eingereichte

Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche

gilt für andere Muster, zum Beispiel Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster,

Druckerzeugnisse früherer Aufträge- egal ob diese bei der werbewahnsinn marketing

GmbH oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.

 

§ 15 Druckfreigabe

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über,

soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe

anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

 

V. Besondere Vergütungen

 

 § 16 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten

Vom Auftraggeber veranlasste Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Prüfdrucke,

Korrekturabzüge, Proofs und ähnliche Vorarbeiten ebenso wie die Prüfung,

Änderung oder Übertragung bereitgestellter Druckdaten werden entsprechend der

bei der werbewahnsinn marketing GmbH gültigen Konditionen berechnet, auch

wenn kein Druckauftrag erteilt wird.

 

 § 17 Vorarbeiten ohne Veranlassung des Auftraggebers

(1) Die werbewahnsinn marketing GmbH ist berechtigt, jedoch nicht

verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere Arbeiten an den

Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig

auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder dir

Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten

werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

(2) Überschreiten die Kosten der gemäß Absatz 1 zusätzlich berechneten

Arbeiten zehn v. H. der vereinbarten Vergütung nicht, gilt die Zustimmung

des Auftraggebers zur Übernahme dieser Mehrkosten auch ohne Absprache

mit ihm als erteilt.

(3) Für die Übernahme von Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch die

Ausführung
von Vorarbeiten gemäß Absatz 1 entstehen und die zehn v. H.

der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, ist seine

Zustimmung erforderlich.

 

§ 18 Vergütung bei Vertragsrücktritt

(1) Kommt es zum Vertragsrücktritt von der werbewahnsinn marketing GmbH

aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück,

ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht der

werbewahnsinn marketing GmbH die vereinbarte Vergütung für den

Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines

geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.

(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt insbesondere, wenn der

Auftraggeber die Druckdaten nicht rechtzeitig bereitstellt und dies auch

nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die

werbewahnsinn marketing GmbH nicht tut.

(3) Als wichtiger Grund des Absatzes 1 gilt auch, wenn der Auftraggeber die

geschuldete Vorauszahlung (Vorkasse) nicht rechtzeitig leistet und dies

auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die

werbewahnsinn marketing GmbH nicht tut.

 

VI. Grundsätze der Auftragsausführung

 

§ 19 Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B.

keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder

Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden),

sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 20 Ausschluss der Prüfungspflicht

Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm

eingeschalteten Dritten- dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten-

unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der werbewahnsinn marketing GmbH.

 

VII. Fertigstellungstermine

 

 § 21 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die

Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als

voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich, außer sie wurden bereits

vereinbart.

 

§ 22 Ausschluss von Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der

Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch die werbewahnsinn marketing GmbH

sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese

schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht oder es

handelt sich um einen Fixtermin.

 

§ 23 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung

Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der

werbewahnsinn marketing GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder

Nacherfüllung zu setzen.

 

§ 24 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist

Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann

der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die werbewahnsinn

marketing GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und

bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

 

§ 25 Fixtermine

(1) Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne vom § 361 BGB gelten

grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der

werbewahnsinn marketing GmbH schriftlich als Fixtermin bestätigt werden.

(2) Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum

sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf die

werbewahnsinn marketing GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom

Auftraggeber bestellten und bereits abgenommen Lieferungen oder

Leistungen berechnen.

 

§ 26 Verzug des Auftraggebers

Die Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, mit dem sich der

Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten selbst in Verzug befindet.

Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch die werbewahnsinn

marketing GmbH hängt von der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Vorleistung

des Auftraggebers ab.

 

VIII. Versand

 

§ 27 Versandkosten Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der

werbewahnsinn marketing GmbH zu ersetzen bzw. zu vergüten, es sei denn, es

wurde eine Freihaus-Regelung getroffen.

 

§ 28 Gefahrenübergang beim Versand

Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in

dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber

über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben

worden ist.

 

IX. Annahme und Rechnungslegung

 

§ 29 Holschuld des Auftraggebers

Für die von der werbewahnsinn marketing GmbH hergestellten Waren und

erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers, es sei denn, es wurde

schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.

 

§ 30 Genehmigung und Änderung der Abrechnung

Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums.

Die werbewahnsinn marketing GmbH kann ggf. eine neue berichtigte Rechnung

erteilen.

 

§ 31 Annahmeverzug

(1) Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm

benannten Empfängers der Lieferung ist die werbewahnsinn marketing

GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des

Auftraggebers einzulagern.

(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise

oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretendem

Grunde nicht zur Durchführung, so kann die werbewahnsinn marketing

GmbH unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag

bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits

hergestellter Materialien/Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10 v. H.

des Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der

Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

Der wahlweise Anspruch der werbewahnsinn marketing GmbH auf Erfüllung

bleibt unberührt.

 

X. Eigentumsvorbehalt

 

§ 32 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der

werbewahnsinn marketing GmbH. Bei Lieferung an Kaufleute für deren

Geschäftsbetrieb sowie für juristische Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich

rechtliches Sondervermögen gilt, dass die gelieferte Ware bis zur Erfüllung aller

bereits zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses entstandenen Forderungen aus

Anschlussaufträgen und Nachbestellungen im Eigentum von der werbewahnsinn

marketing GmbH bleibt.

 

§ 33 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalt

(1) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus

der Weiterveräußerung, die er gegen seine Abnehmer oder Dritte erwirbt,

und Ansprüche auf Versicherungsleistungen wegen Untergang oder

Beschädigung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung sicherheitshalber in voller Höhe des der werbewahnsinn marketing GmbH

geschuldeten Preises / der geschuldeten Forderung an die werbewahnsinn

marketing GmbH. Die werbewahnsinn marketing GmbH nimmt diese

Abtretung an. Nach Aufforderung von der werbewahnsinn marketing GmbH

wird der Auftraggeber die Abtretung offen legen und die werbewahnsinn

marketing GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

(2) Der Auftraggeber ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen

Forderung ermächtigt. Die werbewahnsinn marketing GmbH wird den

Widerruf nur aussprechen und die abgetretene Forderung einziehen, wenn

der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, er

seine Zahlungen eingestellt hat oder einen Antrag auf Eröffnung des

Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt hat.

(3) Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den

Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der

für die werbewahnsinn marketing GmbH bestehenden Sicherheiten die

Forderungen um insgesamt mehr als 20 v. H. so ist die werbewahnsinn

marketing GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die

Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit von Freigabe von

Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

 

§ 34 Vorbehaltseigentum

Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und in Eigentum Dritter stehender Waren ist

die werbewahnsinn marketing GmbH als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen

und behält in jedem Zeitpunkt Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der

Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die werbewahnsinn marketing GmbH auf einen

Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt.

Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

XI. Zahlung, Zahlungsverzug und Inkasso

 

§ 35 Vorauszahlung, Rechnung und Zahlung

(1) Die werbewahnsinn marketing GmbH kann bei allen Aufträgen

Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangen.

(2) Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder

Lieferbereitschaft ausgestellt.

(3) Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige

Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherungen

oder sonstige Versandkosten.

(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen

sich unsere Preise ab Werk und zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen

gesetzlichen Höhe.

 

§ 36 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme

(1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruch wegen einer nach

Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,

so kann die werbewahnsinn marketing GmbH auch nachträglich

Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten

sowie die weitere Arbeit einstellen.

(2) Die Rechte gemäß Absatz 1 stehen der werbewahnsinn marketing GmbH

auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer

Rechnungen an die werbewahnsinn marketing GmbH in Verzug befindet.

 

§ 37 Fälligkeit

Die Zahlung der Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort

nach Erhalt der Rechnung fällig.

 § 38 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen

Bestimmungen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens

wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(2) Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt und

Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung der Preis / die

Vergütung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

 

§ 39 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

§ 40 Inkassoklausel

Soweit die Forderungen der werbewahnsinn marketing GmbH überfällig sind und

das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist die

werbewahnsinn marketing GmbH bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen

Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Die dafür

anfallenden Kosten in üblicher Höhe sind vom Kunden / Auftraggeber der

werbewahnsinn marketing GmbH zu tragen.

 

§ 41 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur

Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Falle

unverzüglich zu prüfen.

 

§ 42 Reklamations- und Rügefrist

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und

unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind

innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

 

§ 43 Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v. H. der bestellten Auflage gelten nicht

als Mängel und können nicht beanstandet werden.

 

§ 44 Verwendbarkeit der Ware

(1) Abweichungen vom Vertag, die für die Verwendbarkeit der Ware

unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und

können nicht beanstandet werden.

(2) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur

Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung

für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

 

§ 45 Nacherfüllung bei Sachmängeln

Bei berechtigter Beanstandung gewährt die werbewahnsinn marketing GmbH nach

Wahl des Auftraggebers unter Abschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder

Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit

unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der

Nacherfüllung beschränkt.

 

§ 46 Rückgabe reklamierter Ware

Voraussetzungen für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des

reklamierten Teils der Waren an werbewahnsinn marketing GmbH. Die Kosten der

Rücklieferung trägt die Provima GmbH bis zur Höhe der dem Auftraggeber

berechneten Kosten der Lieferung.

 

§ 47 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht der werbewahnsinn marketing

GmbH eine angemessene Frist zur Verfügung. 

§ 48 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln

Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung

oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von

Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigsten einmal unter

Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

 

XII. Haftung

 

§ 49 Auskünfte

(1) Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und

Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich

erteilt, ebenso wie mündliche oder fernmündliche Beantwortung von

Fragen aller Art.

(2) Auskünfte der werbewahnsinn marketing GmbH erfolgen nach bestem

Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens der

werbewahnsinn marketing GmbH für erteilte Auskünfte besteht nicht.

 

§ 50 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus

welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hierzu zählen u. a.

Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter

Handlung, Vermögensschäden, entgangener Gewinn,

Betriebsunterbrechungen, Informationsverlust, fehlerhafte Beratung,

Ersatzvorbereitungen oder Verlust von Daten. Dieser Haftungsausschluss

gilt nicht

 Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden

 Durch leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen des

Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des

Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren

Durchschnittsschaden

 Im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit des Auftraggebers

 Bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie

für die Beschaffenheit der Ware

 Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet

die werbewahnsinn marketing GmbH nur bis zur Höhe der eigenen

Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Die werbewahnsinn

marketing GmbH ist in einem solchen Fall von der Haftung befreit, sofern

die werbewahnsinn marketing GmbH Ansprüche gegen den eigenen

Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.

(3) Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem

Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Ware / der Lieferung

oder durch von der werbewahnsinn marketing GmbH grob fahrlässig

verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist

grundsätzlich auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den

vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

§ 51 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und

Richtigkeit der gelieferten Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs-

oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der werbewahnsinn

marketing GmbH zu verantworten sind. (2) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines

Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.

Der Auftraggeber stellt die werbewahnsinn marketing GmbH hiermit von

allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtverletzung frei.

 

§ 52 Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder

unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren

oder unmöglich machen und nicht von der werbewahnsinn marketing

GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche

Ereignisse, behördliche Anordnung, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder

Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des

Handelsverkehr, Streik, Aussperrung und sonstiger Betriebsstörungen

jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen)- gleichgültig ob diese Ereignisse bei

der werbewahnsinn marketing GmbH, deren Lieferanten oder

Unterlieferanten eintreten berechtigen die werbewahnsinn marketing

GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung

zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder vom

Vertrag- soweit noch nicht erfüllt- ganz oder teilweise zurückzutreten.

(2) Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in den Fällen des Absatzes 1

frühestens nach 2 Wochen nach Eintritt der obenstehenden

Betriebsstörungen möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres

Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die

werbewahnsinn marketing GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

§ 53 Exportkontrollbestimmung

Von der werbewahnsinn marketing GmbH hergestellte oder gelieferte Waren sind

nur für Auftraggeber / Kunden in den Ländern bestimmt, die die

Exportkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle einhalten. Jede Wiederausfuhr in Drittländer ohne

Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw.

jede behördlich nicht genehmigte Verwendung oder Verwertung der von der

Provima GmbH gelieferten Ware ist unzulässig.

 

XIII. Klageausschlussfrist, Verjährung

 

§ 54 Klageausschlussfrist

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von

3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch die werbewahnsinn marketing

GmbH klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist

ausgeschlossen, es sei denn, das ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet

wurde.

 

§ 55 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und / oder Schadensersatz

verjähren in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware.

 

XIV. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / URHEBERRECHT

 

§ 56 Copyright

An kreativen Leistungen, die von der werbewahnsinn marketing GmbH erbracht

wurden, insbesondere an von der werbewahnsinn marketing GmbH entwickelten

grafischen Entwürfen, Bildrechten und Textmarken, Layouts etc., behält die

werbewahnsinn marketing GmbH alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem

Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren

Vervielfältigung.

Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt

übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in

diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum

des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

XV. EINGEBRACHTE SACHEN / ARCHIVIERUNG

 

§ 57 Eingebrachte Sachen

Auf Verlangen von der werbewahnsinn marketing GmbH eingebrachte oder

übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im

Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der

gebotenen Sorgfalt behandelt und bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung

(Auftragsabschluss) verwahrt und sodann vernichtet, sofern nicht bei

Auftragserteilung schriftlich zur Rücksendung aufgefordert wurde. Sie werden nur

nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung darüber hinaus

archiviert.

 

§58 Datenwiederherstellung

Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das

weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch die

werbewahnsinn marketing GmbH wird für jeden archivierten Druckauftrag

berechnet.

 

§ 59 Rücksendung eingebrachter Sachen

Die Sendung / Rücksendung von Daten oder anderen Auftragunterlagen an den

Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der von der

werbewahnsinn marketing GmbH nach Wahl des Auftraggebers verauslagten

Entgelte berechnet.

 

XVI. DATENSICHERHEIT / DATENSICHERUNG / DATENSCHUTZ

 

§ 60 Datensicherheit

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen

Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

 

§ 61 Datensicherung

Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die werbewahnsinn

marketing GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Druckdaten

anzufertigen.

 

§ 62 Speicherung, Weitergabe und Löschung personenbezogener Daten

(1) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur

Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der werbewahnsinn

marketing GmbH in elektronischer Form gespeichert. Die werbewahnsinn

marketing GmbH ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im

Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

(2) Die werbewahnsinn marketing GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der

Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter

Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte,

insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und

Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung

oder der Sicherung berechtigter Interessen der werbewahnsinn marketing

GmbH dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang

an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für die werbewahnsinn

marketing GmbH mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit

Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen

beauftragt sind.

(3) Die werbewahnsinn marketing GmbH löscht personenbezogene Daten auf

schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich

nach Eingang des Antrags bei der werbewahnsinn marketing GmbH statt.

Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer

Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung

unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten

Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung

benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte

Interesse der werbewahnsinn marketing GmbH an ihrer Speicherung endet.

 

XVII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 63 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht

gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders

schriftlich vereinbart, der Sitz der Gesellschaft.

 

§ 64 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

Streitigkeiten ist immer der Sitz unserer Gesellschaft. Dies gilt nicht, wenn

der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private

Zwecke handelt (Verbraucher).

(2) Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im

Ausland hat, ist der Sitz der Gesellschaft der Gerichtsstand für alle

Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen

Ansprüchen. Unsere Gesellschaft ist berechtigt, auch im allgemeinen

Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

 

§ 65 Anwendung deutschen Rechts

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch

wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

 

§ 66 Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der

Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch

eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der

unwirksamen am nächsten kommt.

DE-ÖKO-006

Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007