Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES
§ 1 Allgemeinverbindlichkeit
(1) Aufträge an die werbewahnsinn marketing GmbH werden ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich
ist die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung.
(2) Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der Schriftform.
(3) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie entfalten auch dann keine
Wirksamkeit, wenn Ihnen werbewahnsinn marketing GmbH nach ihrem Zugang und
ihrer Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung von
Waren oder die sonst vertraglich geschuldete Leistung ohne weiteren Vorbehalt
dieser Geschäftsbedingungen ausführt.
(4) Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber.
II. ANGEBOTE
§ 2 Art des Angebots
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und
Dienstleistungen, die die werbewahnsinn marketing GmbH für Dritte in deren Auftrag
herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und
Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt
werden. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 3 Angebote an mehrere Empfänger
Angebote im Sinne dieser AGB sind auch diejenige, die in Form von Werbeaussendungen
(Kataloge, Preislisten, Mailings), in Presse, Funk und Fernsehen oder in elektronischer
Form (per E-Mail oder im Internet) veröffentlicht und an eine Vielzahl von Empfängern
gerichtet sind.
§ 4 Zusicherung von Eigenschaften
(1) Vertragsgegenstand ist stets die Ware, wie sie im Angebot durch die
werbewahnsinn marketing GmbH beschrieben ist.
(2) Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber
hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie
von der werbewahnsinn marketing GmbH schriftlich bestätigt wurden.
(3) Die in öffentlichen Angeboten gemäß § 3 gemachten Angaben- insbesondere
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen- sind nur
als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich
vereinbart.
(4) Erklärungen der werbewahnsinn marketing GmbH im Zusammenhang mit dem
erteilten Auftrag / geschlossenen Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibung,
Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer
Garantie. Im Zweifel sind nur schriftliche Erklärungen der werbewahnsinn
marketing GmbH über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
§ 5 Auftragsdaten als Angebotsgrundlage
Die in individuellen Angeboten gemäß § 2 Preise und Bedingungen beziehen sich nur
auf die dem Angebot zugrunde gelegten Auftragsdaten.
§ 6 Vorbehalt von Änderungen Angebote sind freibleibend, sie binden die werbewahnsinn marketing GmbH nicht.
Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung
geändert werden.
III. Auftragserteilung und Auftragsannahme
§ 7 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Aufträge des Auftraggebers für den
Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post,
per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung
der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.
§ 8 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen
Die Übersendung von Druckunterlagen in jeglicher Form insbesondere durch
elektronische Übermittlung, oder auf Datenträger gilt als Auftrag, wenn der Wille
erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Qualität und
Quantität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben
gemacht, so gilt in diesem Falle der bei der werbewahnsinn marketing GmbH übliche
Preis.
§ 9 Annahme des Auftrags
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der werbewahnsinn
marketing GmbH eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt
die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der
Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
§ 10 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die werbewahnsinn marketing GmbH-Auftragsbestätigung vom Auftrag in
wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die
Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleichlautende Erklärung des
Auftraggebers als Annahme des Angebots, somit als Vertragsschluss.
§ 11 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen der werbewahnsinn marketing GmbH und dem Auftraggeber gilt
spätestens mit Annahme oder Verwendung der von der werbewahnsinn marketing
GmbH gelieferten Ware oder der von der werbewahnsinn marketing GmbH erbrachten
Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als
zustande gekommen.
§ 12 Rücktritt vom Vertrag durch die werbewahnsinn marketing GmbH Die
werbewahnsinn marketing GmbH führt keine Aufträge aus, mit denen gegen
Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in
diesen Fällen das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Hierbei schuldet der Auftraggeber
der werbewahnsinn marketing GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter
Anwendungen.
IV. Muster, Druckmuster, Druckfreigabe
§ 13 Warenmuster
Musterlieferungen von werbewahnsinn marketing GmbH an den Kunden
müssen berechnet und bezahlt werden Es sei denn, es werden andere Bestimmungen
getroffen.
§ 14 Druckmuster Die werbewahnsinn marketing GmbH ist nicht verpflichtet, unverlangt, eingereichte
Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche
gilt für andere Muster, zum Beispiel Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster,
Druckerzeugnisse früherer Aufträge- egal ob diese bei der werbewahnsinn marketing
GmbH oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
§ 15 Druckfreigabe
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über,
soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe
anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
V. Besondere Vergütungen
§ 16 Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten
Vom Auftraggeber veranlasste Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Prüfdrucke,
Korrekturabzüge, Proofs und ähnliche Vorarbeiten ebenso wie die Prüfung,
Änderung oder Übertragung bereitgestellter Druckdaten werden entsprechend der
bei der werbewahnsinn marketing GmbH gültigen Konditionen berechnet, auch
wenn kein Druckauftrag erteilt wird.
§ 17 Vorarbeiten ohne Veranlassung des Auftraggebers
(1) Die werbewahnsinn marketing GmbH ist berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere Arbeiten an den
Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig
auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder dir
Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten
werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.
(2) Überschreiten die Kosten der gemäß Absatz 1 zusätzlich berechneten
Arbeiten zehn v. H. der vereinbarten Vergütung nicht, gilt die Zustimmung
des Auftraggebers zur Übernahme dieser Mehrkosten auch ohne Absprache
mit ihm als erteilt.
(3) Für die Übernahme von Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch die
Ausführung
von Vorarbeiten gemäß Absatz 1 entstehen und die zehn v. H.
der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, ist seine
Zustimmung erforderlich.
§ 18 Vergütung bei Vertragsrücktritt
(1) Kommt es zum Vertragsrücktritt von der werbewahnsinn marketing GmbH
aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück,
ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht der
werbewahnsinn marketing GmbH die vereinbarte Vergütung für den
Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt insbesondere, wenn der
Auftraggeber die Druckdaten nicht rechtzeitig bereitstellt und dies auch
nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die
werbewahnsinn marketing GmbH nicht tut.
(3) Als wichtiger Grund des Absatzes 1 gilt auch, wenn der Auftraggeber die
geschuldete Vorauszahlung (Vorkasse) nicht rechtzeitig leistet und dies
auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch die
werbewahnsinn marketing GmbH nicht tut.
VI. Grundsätze der Auftragsausführung
§ 19 Handelsbrauch Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B.
keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder
Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden),
sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 20 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten- dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten-
unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der werbewahnsinn marketing GmbH.
VII. Fertigstellungstermine
§ 21 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die
Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als
voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich, außer sie wurden bereits
vereinbart.
§ 22 Ausschluss von Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der
Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch die werbewahnsinn marketing GmbH
sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese
schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht oder es
handelt sich um einen Fixtermin.
§ 23 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der
werbewahnsinn marketing GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder
Nacherfüllung zu setzen.
§ 24 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann
der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die werbewahnsinn
marketing GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und
bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.
§ 25 Fixtermine
(1) Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne vom § 361 BGB gelten
grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der
werbewahnsinn marketing GmbH schriftlich als Fixtermin bestätigt werden.
(2) Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum
sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf die
werbewahnsinn marketing GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom
Auftraggeber bestellten und bereits abgenommen Lieferungen oder
Leistungen berechnen.
§ 26 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, mit dem sich der
Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten selbst in Verzug befindet.
Die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch die werbewahnsinn
marketing GmbH hängt von der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Vorleistung
des Auftraggebers ab.
VIII. Versand
§ 27 Versandkosten Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der
werbewahnsinn marketing GmbH zu ersetzen bzw. zu vergüten, es sei denn, es
wurde eine Freihaus-Regelung getroffen.
§ 28 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in
dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben
worden ist.
IX. Annahme und Rechnungslegung
§ 29 Holschuld des Auftraggebers
Für die von der werbewahnsinn marketing GmbH hergestellten Waren und
erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers, es sei denn, es wurde
schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen.
§ 30 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums.
Die werbewahnsinn marketing GmbH kann ggf. eine neue berichtigte Rechnung
erteilen.
§ 31 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm
benannten Empfängers der Lieferung ist die werbewahnsinn marketing
GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des
Auftraggebers einzulagern.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise
oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretendem
Grunde nicht zur Durchführung, so kann die werbewahnsinn marketing
GmbH unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag
bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits
hergestellter Materialien/Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10 v. H.
des Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der
Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Der wahlweise Anspruch der werbewahnsinn marketing GmbH auf Erfüllung
bleibt unberührt.
X. Eigentumsvorbehalt
§ 32 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
werbewahnsinn marketing GmbH. Bei Lieferung an Kaufleute für deren
Geschäftsbetrieb sowie für juristische Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen gilt, dass die gelieferte Ware bis zur Erfüllung aller
bereits zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses entstandenen Forderungen aus
Anschlussaufträgen und Nachbestellungen im Eigentum von der werbewahnsinn
marketing GmbH bleibt.
§ 33 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalt
(1) Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus
der Weiterveräußerung, die er gegen seine Abnehmer oder Dritte erwirbt,
und Ansprüche auf Versicherungsleistungen wegen Untergang oder
Beschädigung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung sicherheitshalber in voller Höhe des der werbewahnsinn marketing GmbH
geschuldeten Preises / der geschuldeten Forderung an die werbewahnsinn
marketing GmbH. Die werbewahnsinn marketing GmbH nimmt diese
Abtretung an. Nach Aufforderung von der werbewahnsinn marketing GmbH
wird der Auftraggeber die Abtretung offen legen und die werbewahnsinn
marketing GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
(2) Der Auftraggeber ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen
Forderung ermächtigt. Die werbewahnsinn marketing GmbH wird den
Widerruf nur aussprechen und die abgetretene Forderung einziehen, wenn
der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, er
seine Zahlungen eingestellt hat oder einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt hat.
(3) Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der
für die werbewahnsinn marketing GmbH bestehenden Sicherheiten die
Forderungen um insgesamt mehr als 20 v. H. so ist die werbewahnsinn
marketing GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die
Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit von Freigabe von
Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 34 Vorbehaltseigentum
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und in Eigentum Dritter stehender Waren ist
die werbewahnsinn marketing GmbH als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen
und behält in jedem Zeitpunkt Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der
Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die werbewahnsinn marketing GmbH auf einen
Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt.
Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
XI. Zahlung, Zahlungsverzug und Inkasso
§ 35 Vorauszahlung, Rechnung und Zahlung
(1) Die werbewahnsinn marketing GmbH kann bei allen Aufträgen
Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangen.
(2) Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft ausgestellt.
(3) Zahlungen haben ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherungen
oder sonstige Versandkosten.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen
sich unsere Preise ab Werk und zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
§ 36 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
(1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruch wegen einer nach
Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,
so kann die werbewahnsinn marketing GmbH auch nachträglich
Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten
sowie die weitere Arbeit einstellen.
(2) Die Rechte gemäß Absatz 1 stehen der werbewahnsinn marketing GmbH
auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer
Rechnungen an die werbewahnsinn marketing GmbH in Verzug befindet.
§ 37 Fälligkeit
Die Zahlung der Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort
nach Erhalt der Rechnung fällig.
§ 38 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens
wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(2) Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt und
Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung der Preis / die
Vergütung nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
§ 39 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 40 Inkassoklausel
Soweit die Forderungen der werbewahnsinn marketing GmbH überfällig sind und
das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist die
werbewahnsinn marketing GmbH bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen
Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Die dafür
anfallenden Kosten in üblicher Höhe sind vom Kunden / Auftraggeber der
werbewahnsinn marketing GmbH zu tragen.
§ 41 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur
Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Falle
unverzüglich zu prüfen.
§ 42 Reklamations- und Rügefrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und
unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§ 43 Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 v. H. der bestellten Auflage gelten nicht
als Mängel und können nicht beanstandet werden.
§ 44 Verwendbarkeit der Ware
(1) Abweichungen vom Vertag, die für die Verwendbarkeit der Ware
unwesentlich sind, ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und
können nicht beanstandet werden.
(2) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 45 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigter Beanstandung gewährt die werbewahnsinn marketing GmbH nach
Wahl des Auftraggebers unter Abschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der
Nacherfüllung beschränkt.
§ 46 Rückgabe reklamierter Ware
Voraussetzungen für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des
reklamierten Teils der Waren an werbewahnsinn marketing GmbH. Die Kosten der
Rücklieferung trägt die Provima GmbH bis zur Höhe der dem Auftraggeber
berechneten Kosten der Lieferung.
§ 47 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht der werbewahnsinn marketing
GmbH eine angemessene Frist zur Verfügung.
§ 48 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von
Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigsten einmal unter
Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
XII. Haftung
§ 49 Auskünfte
(1) Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und
Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich
erteilt, ebenso wie mündliche oder fernmündliche Beantwortung von
Fragen aller Art.
(2) Auskünfte der werbewahnsinn marketing GmbH erfolgen nach bestem
Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens der
werbewahnsinn marketing GmbH für erteilte Auskünfte besteht nicht.
§ 50 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hierzu zählen u. a.
Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, Vermögensschäden, entgangener Gewinn,
Betriebsunterbrechungen, Informationsverlust, fehlerhafte Beratung,
Ersatzvorbereitungen oder Verlust von Daten. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht
Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden
Durch leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen des
Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des
Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden
Im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit des Auftraggebers
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie
für die Beschaffenheit der Ware
Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
die werbewahnsinn marketing GmbH nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Die werbewahnsinn
marketing GmbH ist in einem solchen Fall von der Haftung befreit, sofern
die werbewahnsinn marketing GmbH Ansprüche gegen den eigenen
Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
(3) Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem
Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Ware / der Lieferung
oder durch von der werbewahnsinn marketing GmbH grob fahrlässig
verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist
grundsätzlich auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 51 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und
Richtigkeit der gelieferten Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs-
oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der werbewahnsinn
marketing GmbH zu verantworten sind. (2) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt die werbewahnsinn marketing GmbH hiermit von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtverletzung frei.
§ 52 Höhere Gewalt
(1) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder
unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen und nicht von der werbewahnsinn marketing
GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche
Ereignisse, behördliche Anordnung, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder
Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des
Handelsverkehr, Streik, Aussperrung und sonstiger Betriebsstörungen
jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen)- gleichgültig ob diese Ereignisse bei
der werbewahnsinn marketing GmbH, deren Lieferanten oder
Unterlieferanten eintreten berechtigen die werbewahnsinn marketing
GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder vom
Vertrag- soweit noch nicht erfüllt- ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in den Fällen des Absatzes 1
frühestens nach 2 Wochen nach Eintritt der obenstehenden
Betriebsstörungen möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres
Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die
werbewahnsinn marketing GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 53 Exportkontrollbestimmung
Von der werbewahnsinn marketing GmbH hergestellte oder gelieferte Waren sind
nur für Auftraggeber / Kunden in den Ländern bestimmt, die die
Exportkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle einhalten. Jede Wiederausfuhr in Drittländer ohne
Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw.
jede behördlich nicht genehmigte Verwendung oder Verwertung der von der
Provima GmbH gelieferten Ware ist unzulässig.
XIII. Klageausschlussfrist, Verjährung
§ 54 Klageausschlussfrist
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von
3 Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch die werbewahnsinn marketing
GmbH klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist
ausgeschlossen, es sei denn, das ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet
wurde.
§ 55 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und / oder Schadensersatz
verjähren in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware.
XIV. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE / URHEBERRECHT
§ 56 Copyright
An kreativen Leistungen, die von der werbewahnsinn marketing GmbH erbracht
wurden, insbesondere an von der werbewahnsinn marketing GmbH entwickelten
grafischen Entwürfen, Bildrechten und Textmarken, Layouts etc., behält die
werbewahnsinn marketing GmbH alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem
Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung.
Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt
übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in
diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum
des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
XV. EINGEBRACHTE SACHEN / ARCHIVIERUNG
§ 57 Eingebrachte Sachen
Auf Verlangen von der werbewahnsinn marketing GmbH eingebrachte oder
übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im
Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der
gebotenen Sorgfalt behandelt und bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung
(Auftragsabschluss) verwahrt und sodann vernichtet, sofern nicht bei
Auftragserteilung schriftlich zur Rücksendung aufgefordert wurde. Sie werden nur
nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung darüber hinaus
archiviert.
§58 Datenwiederherstellung
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das
weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch die
werbewahnsinn marketing GmbH wird für jeden archivierten Druckauftrag
berechnet.
§ 59 Rücksendung eingebrachter Sachen
Die Sendung / Rücksendung von Daten oder anderen Auftragunterlagen an den
Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag mit der von der
werbewahnsinn marketing GmbH nach Wahl des Auftraggebers verauslagten
Entgelte berechnet.
XVI. DATENSICHERHEIT / DATENSICHERUNG / DATENSCHUTZ
§ 60 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
§ 61 Datensicherung
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die werbewahnsinn
marketing GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Druckdaten
anzufertigen.
§ 62 Speicherung, Weitergabe und Löschung personenbezogener Daten
(1) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur
Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der werbewahnsinn
marketing GmbH in elektronischer Form gespeichert. Die werbewahnsinn
marketing GmbH ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im
Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
(2) Die werbewahnsinn marketing GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der
Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter
Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte,
insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und
Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung
oder der Sicherung berechtigter Interessen der werbewahnsinn marketing
GmbH dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang
an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für die werbewahnsinn
marketing GmbH mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit
Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen
beauftragt sind.
(3) Die werbewahnsinn marketing GmbH löscht personenbezogene Daten auf
schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich
nach Eingang des Antrags bei der werbewahnsinn marketing GmbH statt.
Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung
unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten
Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung
benötigt werden, werden unverzüglich gelöscht, nachdem das berechtigte
Interesse der werbewahnsinn marketing GmbH an ihrer Speicherung endet.
XVII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 63 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht
gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nicht anders
schriftlich vereinbart, der Sitz der Gesellschaft.
§ 64 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist immer der Sitz unserer Gesellschaft. Dies gilt nicht, wenn
der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private
Zwecke handelt (Verbraucher).
(2) Wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Ausland hat, ist der Sitz der Gesellschaft der Gerichtsstand für alle
Ansprüche im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen
Ansprüchen. Unsere Gesellschaft ist berechtigt, auch im allgemeinen
Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
§ 65 Anwendung deutschen Rechts
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch
wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.
§ 66 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der
Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen am nächsten kommt.